LG München I: Unbegründete Klage, Ansprüche aus Erwerb, Unzulässige Abschalteinrichtung, Fehlende greifbare Anhaltspunkte, Kein amtlicher Rückrufbescheid, Bestandskräftige Typgenehmigung, Kein Schaden entstanden, Thermofenster, Unzulässige Abschalteinrichtungen, Typgenehmigung, Vorsatz, Täuschungshandlung
Endurteil vom 28.10.2021 – 31 O 141/21